
17. Oktober 2025
weiterbildung
Fördermöglichkeiten für Seminare und Weiterbildungen
KOMPASS Förderung
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Prämiengutschein
Für Weiterbildungsinteressierte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro
(bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.
Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen
Finanziert werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren (maximal 500 Euro);
Kann jährlich in Anspruch genommen werden
In den Bundesländern BB, RP, SN, ST und SH nur für Maßnahmen bis 1.000 Euro
Beratungsstellen in ganz Deutschland: 0800 2623000 - http://www.bildungspraemie.info/
Weiterbildungssparen/ Spargutschein
Für Personen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Teilnahme an aufwendiger/ langfristiger Weiterbildung
Kann mit Prämiengutschein kombiniert werden. Beratungsstellen in ganz Deutschland Hotline: 0800 | 262 3000
www.bildungspraemie.info
Bildungsurlaub
Länderspezifisch: https://www.iwwb.de/information/Bildungsurlaub-in-Deutschland-weiterbildung-26.html
Förderung beruflicher Weiterbildung nach SGB III und SGB II
Für Arbeitslose, Arbeitssuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (gemäß SGB II bzw. SGB III)
Sowohl arbeitslose und arbeitssuchende Personen, die durch die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter gefördert werden können, als auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Förderung von einem Jobcenter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.
Voraussetzung: Notwendigkeit der Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Weiterbildungen im Auftrag der Agenturen für Arbeit oder Jobcenter - z. B.:
Erwerb von Grundkompetenzen
Umschulungsbegleitende Hilfen
Informationen hierzu gibt es bei der Agentur für Arbeit vor Ort siehe: Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter: www.arbeitsagentur.de
Sonderprogramm WeGebAU
Für geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Qualifizierung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung (mit unterschiedlichen Fördermodalitäten) INformationen durch Arbeitsberater der Agentur für Arbeit vor Ort.
www.arbeitsagentur.de
Förderprogramme der Bundesländer
Förderung von erwerbstätigen Personen, die im jeweiligen Bundesland wohnen oder dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Je nach Programm werden unterschiedliche Zielgruppen durch individuelle oder betriebliche Ansätze gefördert.
Eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite: www.foerderdatenbank.de
AufstiegsBAföG
Altersunabhängiges Förderangebot für Personen die sich auf einen Fortbildungsabschluss (z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in) vorbereiten. Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben. Personen ohne Erstausbildung (z. B. Studien-abbrecher/-innen oder Abiturientinnen und Abiturienten mit Berufserfahrung).
Fortbildungslehrgänge, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten.
eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Lehrgangsumfang mindestens 400 Stunden. Angebote in Vollzeit (Maximaldauer zwei Jahre) oder Teilzeit (Maximaldauer vier Jahre); ggf. auch Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge. nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern.
Förderämter und Beratung: www.bafög.de + www.aufstiegs-bafoeg.de/
Kulturelle Zuwendungen der GVL
Kulturelle Zuwendungen können nur von Berechtigten der GVL beantragt werden. Beispielsweise kann finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung im Beruf oder eine künstlerische Ausbildung der Kinder beantragt werden. Infos der GVL zum Thema kulturelle Zuwendungen: https://gvl.de/gvl/zuwendungen-und-kulturfoerderungen/individuelle-zuwendungen
Seminare steuerlich absetzen
Fortbildungskosten, d.h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer oder Unternehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben voll absetzbar.
Ausbildungskosten, d.h. Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr abgesetzt werden.